Bauleitplanung der Gemeinde Nagel;
Erste Änderung des Bebauungsplans „Ebnather Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB
Online-Beteiligung per Email:
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