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B e k a n n t m a c h u n g

 

Wasserhärtegrad in den Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Tröstau

 

 

Nach § 9 Abs. 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 29.04.2007 (BGBl. I S. 600) haben die Versorgungsunternehmen ihren Verbrauchern mindestens einmal jährlich den Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers bekannt zu geben.

 

 

In den Versorgungsbereichen der Mitgliedsgemeinden

Bad Alexandersbad, Nagel und Tröstau

wird Trinkwasser in diesen Härtegraden (2022) gemäß § 9 Abs. 2 WRMG geliefert.